Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft: Juli 2026
Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein – sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Für die gesetzliche Krankenversicherung heißt das: bezahlt wird das medizinisch Notwendige zum festen Tarif – nicht mehr.
Alles darüber hinaus ist privat zu vereinbaren.
Die GrundlageDie Gebührenordnung für Ärzte bestimmt seit 1982, was Ärztinnen und Ärzte für ihre Leistungen berechnen dürfen – die Basis jeder Privatrechnung. 1,0× Grundbetrag je Leistung Für jede ärztliche Leistung legt die GOÄ einen festen Eurobetrag fest – den einfachen Satz.
× Faktor Der Steigerungssatz Je nach Schwierigkeit und Aufwand wird der Grundbetrag mit einem Faktor multipliziert – das ist der Hebel der GOÄ. = Honorar Der Rechnungsbetrag Grundbetrag × Faktor ergibt den Betrag, den der Patient bzw. die Versicherung zahlt.
Zwei Systeme
GKV Gesetzlich · nach EBM Abrechnung über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab – ein fester Tarif ohne individuellen Spielraum. • Leistung = das medizinisch Notwendige • Kein Steigerungsfaktor • Entspricht dem Regelsatz 1,0 PKV Privat · nach GOÄ Abrechnung über die GOÄ mit Steigerungsfaktor – mehr Spielraum, mehr Möglichkeiten, mehr Stufen.
• Faktor je nach Aufwand • Vier Steigerungsstufen • Höhe vom Tarif abhängig Die Steigerungsstufen
Vom einfachen Satz bis zur freien Honorarvereinbarung – ich fülle die Stufen jetzt Schritt für Schritt. 1,0 Regelsatz 2,3 Regelhöchstsatz 3,5 Höchstsatz 8–10 Honorarvereinbarung Stufe 1 von 4
Der einfache Satz – das Basis-Niveau jeder Leistung. Auch die GKV rechnet hier über den EBM ab. ✕ GKV · Faktor 1,0 – 1,8 ✓ PKV · ab Faktor 2,3 1,0 Regelsatz GKV · EBM-Niveau 2,3 Regelhöchstsatz 3,5 Höchstsatz 8–10 Honorarvereinbarung Stufe 2 von 4
Der Schwellenwert – bis hierher rechnet die PKV ganz ohne besondere Begründung ab. ✕ GKV · Faktor 1,0 – 1,8 ✓ PKV · ab Faktor 2,3 1,0 Regelsatz 2,3 Regelhöchstsatz Schwellenwert 3,5 Höchstsatz 8–10 Honorarvereinbarung Stufe 3 von 4
Die Obergrenze des Gebührenrahmens. Zwischen 2,3 und 3,5 ist eine schriftliche Begründung Pflicht. ✕ GKV · Faktor 1,0 – 1,8 ✓ PKV · ab Faktor 2,3 1,0 Regelsatz 2,3 Regelhöchstsatz 3,5 Höchstsatz mit Begründung 8–10 Honorarvereinbarung Stufe 4 von 4 · Wer zahlt was
Über 3,5 hinaus nur per schriftlicher Vereinbarung (§ 2 GOÄ) . Genau hier entscheidet der Tarif – sonst droht ein Eigenanteil. 1,0 Regelsatz GKV PKV 2,3 Regelhöchstsatz PKV 3,5 Höchstsatz PKV Eigenanteil-Risiko 8–10 Honorarvereinbarung § 2 GOÄ Ein Rechenbeispiel
Grundbetrag 1.000 € – derselbe Eingriff, je nach Faktor eine ganz andere Rechnung. 1.000 € 1,0 Regelsatz 2.300 € 2,3 Regelhöchstsatz 3.500 € 3,5 Höchstsatz 9.000 € 8–10 Honorarvereinbarung Worauf es ankommt
Gleiche Arztrechnung: 3.500 € beim 3,5-fachen Satz. Entscheidend ist nicht die Prozentzahl , sondern bis zu welchem Steigerungssatz dein Tarif erstattet. Tarif A klingt gut – ist teuer 80 % – aber nur bis Faktor 2,3 Arztrechnung (3,5-fach) 3.500 € Erstattung · 80 % von 2.300 € 1.840 € Dein Eigenanteil 1.660 € Tarif B deckt die Rechnung 70 % – dafür bis Faktor 3,5 Arztrechnung (3,5-fach) 3.500 € Erstattung · 70 % von 3.500 € 2.450 € Dein Eigenanteil 1.050 € Nicht die Prozente – der Faktor zählt −610 € Eigenanteil mit Tarif B Tarif B erstattet weniger Prozent – deckt aber den höheren Faktor (3,5) und kostet dich dadurch 610 € weniger als Tarif A.
Profi-Tipp: Frag vor Abschluss, bis zu welchem Steigerungssatz dein Tarif erstattet – nicht nur nach der Prozentzahl. Genau das prüfe ich für dich, kostenfrei & persönlich.
In der PraxisNr. Leistungsziffer Jede Leistung hat eine GOÄ-Nummer mit festem Grundbetrag. × Faktor / Steigerungssatz Die Spalte „Faktor“ zeigt die Stufe – 2,3 / 3,5 oder mehr. Über 2,3 muss begründet werden. € Einzel- & Gesamtbetrag Grundbetrag × Faktor × Anzahl ergibt den Betrag je Position.
Tipp: Prüfe, ob die Faktoren zur Leistung passen und korrekt begründet sind – wir machen das mit dir gemeinsam.
Bye, bye VerunsicherungAus 3.836 verkaufsoffenen PKV-Volltarifen den passenden – kostenfrei, digital und immer persönlich. Damit aus dem GOÄ-Höchstsatz kein Eigenanteil wird. Quelle: PSP Software GmbH, Auskunft vom 04.08.2026: 44 Gesellschaften, 3.836 verkaufsoffene und 6.054 geschlossene Volltarife.
Unverbindliche Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. GOÄ VERSTÄNDLICH ERKLÄRT
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