Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft: Juli 2026
Intern · § 204 VVG Rückstellungen bleiben Anderer Tarif beim eigenen Versicherer – die vollen Alterungsrückstellungen wandern mit. Meist der bessere Weg. Anbieter · § 205 VVG Rückstellungen weg Kündigung & Neuabschluss woanders – der größte Teil der Rückstellungen verfällt.
Worauf du achten musst
01 Rückstellungen Nur der Übertragungswert (Basistarif-Niveau) wandert mit – und nur bei Verträgen ab 2009 . Ältere verfallen. 02 Neue Gesundheitsprüfung Voll beim neuen Anbieter – höheres Eintrittsalter, ggf. Zuschläge oder Ablehnung. 03 Kündigung & Frist Zum Ende des Versicherungsjahres, meist 3 Monate Frist – nur mit lückenlosem Folgeschutz (§ 205 Abs.
6 VVG).
Die richtige Reihenfolge1 Intern prüfen Reicht ein § 204-Tarifwechsel? Meist ja. → 2 Neu fest abschließen Annahme & Gesundheitsprüfung beim neuen Anbieter abwarten. → 3 Alt kündigen Erst jetzt – mit lückenlosem Übergang, keinen Tag ohne Schutz.
Worauf es ankommtRückstellungen gehen verloren, das Eintrittsalter steigt. Und langfristig steigt die PKV ohnehin langsamer als die GKV (2005–2025: PKV 3,1 % vs. GKV 3,8 % pro Jahr , WIP). Ein Wechsel nur wegen der Beitragserhöhung lohnt sich selten.
Profi-Tipp: Vor jedem Anbieterwechsel zuerst den internen Tarifwechsel prüfen – und den Verlust der Rückstellungen ehrlich gegen die Ersparnis rechnen.
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