Wechsel & Bestand · Stand 2026

Anbieterwechsel

Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft: Juli 2026

Kurz erklärt: Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer verfällt der größte Teil deiner Alterungsrückstellungen. Nur der Übertragungswert auf Basistarif-Niveau wandert mit, und das auch nur bei Verträgen ab 2009. Der Tarifwechsel im eigenen Haus nach § 204 VVG ist meist der bessere Weg.

Intern bleiben oder ganz wechseln?

Intern · § 204 VVG Rückstellungen bleiben Anderer Tarif beim eigenen Versicherer – die vollen Alterungsrückstellungen wandern mit. Meist der bessere Weg. Anbieter · § 205 VVG Rückstellungen weg Kündigung & Neuabschluss woanders – der größte Teil der Rückstellungen verfällt.

Worauf du achten musst

Drei Haken vor dem Wechsel.

01 Rückstellungen Nur der Übertragungswert (Basistarif-Niveau) wandert mit – und nur bei Verträgen ab 2009 . Ältere verfallen. 02 Neue Gesundheitsprüfung Voll beim neuen Anbieter – höheres Eintrittsalter, ggf. Zuschläge oder Ablehnung. 03 Kündigung & Frist Zum Ende des Versicherungsjahres, meist 3 Monate Frist – nur mit lückenlosem Folgeschutz (§ 205 Abs.

6 VVG).

Die richtige Reihenfolge

Erst sichern, dann kündigen.

1 Intern prüfen Reicht ein § 204-Tarifwechsel? Meist ja. → 2 Neu fest abschließen Annahme & Gesundheitsprüfung beim neuen Anbieter abwarten. → 3 Alt kündigen Erst jetzt – mit lückenlosem Übergang, keinen Tag ohne Schutz.

Worauf es ankommt

Selten der erste Schritt.

Rückstellungen gehen verloren, das Eintrittsalter steigt. Und langfristig steigt die PKV ohnehin langsamer als die GKV (2005–2025: PKV 3,1 % vs. GKV 3,8 % pro Jahr , WIP). Ein Wechsel nur wegen der Beitragserhöhung lohnt sich selten.

Profi-Tipp: Vor jedem Anbieterwechsel zuerst den internen Tarifwechsel prüfen – und den Verlust der Rückstellungen ehrlich gegen die Ersparnis rechnen.

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