Für Angestellte · Stand 2026

Private Krankenversicherung für Angestellte

Als Angestellte/r über der Einkommensgrenze hast du die freie Wahl, und der Arbeitgeber zahlt kräftig mit. Hier erfährst du, ob sich der Wechsel für dich lohnt.

Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft: Juli 2026

Kurz beantwortet: Du darfst in die PKV, sobald dein regelmäßiges Bruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) übersteigt: 77.400 € für 2026, für einen Wechsel zum 1.1.2027 zusätzlich rund 84.600 € (§ 6 Abs. 4 SGB V). Der Arbeitgeber übernimmt bis zu 508,59 €/Monat des Beitrags.

Wann du wechseln darfst

Entscheidend ist die JAEG: Liegt dein regelmäßiges Jahresbrutto darüber (2026: 77.400 €, für einen Wechsel zum 1.1.2027 zusätzlich rund 84.600 € nach § 6 Abs. 4 SGB V), wirst du versicherungsfrei und kannst dich privat versichern. Für Berufseinsteiger und Aufsteiger ist das oft der Moment, in dem sich die Tür öffnet.

Der Arbeitgeber-Zuschuss

Dein Arbeitgeber beteiligt sich an der PKV wie an der GKV: 2026 mit bis zu 508,59 €/Monat. Das senkt deinen tatsächlichen Eigenanteil erheblich. In vielen Fällen zahlst du netto ähnlich viel wie in der GKV, bekommst aber deutlich mehr Leistung.

Was du vorher bedenken solltest

  • Beitrag im Alter, mit Alterungsrückstellungen und Entlastungstarifen planbar. Wichtig: von Anfang an den Verlauf kennen.
  • Familie, anders als in der GKV ist jedes Mitglied eigenständig zu versichern. Für Familien lohnt eine genaue Rechnung.
  • Rückkehr in die GKV, bis 55 unter Bedingungen möglich, danach stark eingeschränkt.
Profi-Tipp

Lass dir deinen Netto-Eigenanteil nach Arbeitgeber-Zuschuss rechnen, nicht nur den Tarifbeitrag. Erst dann ist der Vergleich zur GKV ehrlich.

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