Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft: Juli 2026
Stimmt nicht. Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) wird ein Beitrag von der Rente abgezogen – auf Betriebsrenten sogar der volle Satz. Wer ehrlich vergleicht, rechnet beide Seiten netto. KVdR – die Krankenversicherung der Rentner – setzt voraus: in der 2.
Hälfte des Erwerbslebens zu ≥ 90 % gesetzlich versichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V · „9/10-Regelung").
Der GKV-Rentner · Beispiel 2026Gesetzliche Rente 2.300 € pro Monat (ohne Betriebsrente) 7,3 % Krankenversicherung 167,90 € ~1,45 % Zusatzbeitrag 33,35 € 3,6 % Pflegeversicherung 82,80 € Abzug von der Rente ≈ 284 € Zusätzlich überweist der Rententräger ~201 € direkt an die Kasse (wie ein „Arbeitgeberanteil") – diesen Teil sieht niemand.
Exemplarisch, Stand 2026.
Der PKV-RentnerAlterungsrückstellungen Das in jungen Jahren angesparte Kapital dämpft den Beitrag genau dann, wenn die Kosten steigen. 10-%-Zuschlag zurück Der gesetzliche Zuschlag (22–60 J.) fließt ab 60 in die Beitragsdämpfung zurück. Beitragsentlastung (BEA) Ein optionaler Baustein senkt den Beitrag ab Rentenbeginn gezielt und planbar.
Bausteine entfallen Krankentagegeld & Co. fallen im Ruhestand weg – plus Zuschuss des Rententrägers.
Worauf es ankommtDie Sorge ist verständlich, aber bei guter Planung unbegründet. Entscheidend ist, die Hebel früh zu setzen – dann ist der Beitrag im Alter kalkulierbar.
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