Grundlagen · Stand 2026

Beiträge im Alter

Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft: Juli 2026

Kurz erklärt: Auch gesetzlich Versicherte zahlen im Alter, in der KVdR wird der Beitrag von der Rente abgezogen, auf Betriebsrenten sogar mit dem vollen Satz. In der PKV dämpfen vier Hebel den Beitrag: Alterungsrückstellungen, der gesetzliche 10-%-Zuschlag, ein Entlastungstarif und der Zuschuss der Rentenversicherung. Wie weit das trägt, zeigt ein realer Vertrag: nach 47 Jahren zahlt der Mandant 380,32 €, gesetzlich wären es 405,00 € – bei mehr Leistung, und nachdem er nach § 204 VVG aktiv in einen besseren Tarif gewechselt ist. Ein zweiter Vertrag zeigt den umgekehrten Fall. Beide Verläufe im Detail.

„Der GKV-Rentner zahlt doch fast nichts."

Stimmt nicht. Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) wird ein Beitrag von der Rente abgezogen – auf Betriebsrenten sogar der volle Satz. Wer ehrlich vergleicht, rechnet beide Seiten netto. KVdR – die Krankenversicherung der Rentner – setzt voraus: in der 2.

Hälfte des Erwerbslebens zu ≥ 90 % gesetzlich versichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V · „9/10-Regelung").

Der GKV-Rentner · Beispiel 2026

Auch im Alter wird abgezogen.

Gesetzliche Rente 2.300 € pro Monat (ohne Betriebsrente) 7,3 % Krankenversicherung 167,90 € ~1,45 % Zusatzbeitrag 33,35 € 3,6 % Pflegeversicherung 82,80 € Abzug von der Rente ≈ 284 € Zusätzlich überweist der Rententräger ~201 € direkt an die Kasse (wie ein „Arbeitgeberanteil") – diesen Teil sieht niemand.

Exemplarisch, Stand 2026.

Der PKV-Rentner

Vier Hebel senken den Beitrag im Alter.

Alterungsrückstellungen Das in jungen Jahren angesparte Kapital dämpft den Beitrag genau dann, wenn die Kosten steigen. 10-%-Zuschlag zurück Der gesetzliche Zuschlag (22–60 J.) fließt ab 60 in die Beitragsdämpfung zurück. Beitragsentlastung (BEA) Ein optionaler Baustein senkt den Beitrag ab Rentenbeginn gezielt und planbar.

Bausteine entfallen Krankentagegeld & Co. fallen im Ruhestand weg – plus Zuschuss des Rententrägers.

Worauf es ankommt

Mit Verstand geplant – im Alter nicht teurer.

Die Sorge ist verständlich, aber bei guter Planung unbegründet. Entscheidend ist, die Hebel früh zu setzen – dann ist der Beitrag im Alter kalkulierbar.

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