Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft: Juli 2026
§ 204 VVG gibt dir das Recht, jederzeit in einen anderen Tarif deines eigenen Versicherers zu wechseln. Deine Alterungsrückstellungen wandern voll mit – sie sind nicht verloren. Wichtig: Beim Wechsel zu einem anderen Anbieter bleibt nur ein kleiner Teil der Rückstellungen erhalten.
Im eigenen Haus bleibt alles.
Was beim Wechsel bleibt✓ Rückstellungen Deine vollen Alterungsrückstellungen wandern mit in den neuen Tarif. ✓ Eintrittsalter Dein ursprüngliches, günstiges Eintrittsalter bleibt erhalten. ! Gesundheitsprüfung Nur für Mehrleistungen – für gleichwertige oder geringere Leistung gar nicht.
So senkst du den Beitrag
01 Moderner Tarif In einen neueren, oft günstiger kalkulierten Tarif desselben Versicherers wechseln. 02 Selbstbehalt Einen höheren Selbstbehalt wählen – senkt den Monatsbeitrag spürbar. 03 Bausteine streichen Nicht mehr benötigte Bausteine (z.
B. Krankentagegeld im Ruhestand) weglassen. Dein Recht: Der Versicherer muss dich auf Wunsch über geeignete Zieltarife informieren (§ 204 VVG).
Worauf es ankommtDer falsche Zieltarif kann Leistungen verschlechtern oder im Alter teuer werden. Entscheidend ist nicht der niedrigste Beitrag, sondern der richtige Tarif – darum gehört der Wechsel in fachkundige Hände.
Profi-Tipp: Lass den Zieltarif vor dem Wechsel genau prüfen – Leistung, Stabilität und Anrechnung der Rückstellungen .
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Kein Verkauf, nur KlarheitIch prüfe, ob ein Tarifwechsel nach § 204 dir Beitrag spart – ohne deine Leistungen zu verschlechtern. Kostenlos, unverbindlich und mit echten Zahlen.
Unverbindliche Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. § 204
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