Kaum ein PKV-Thema wird so emotional diskutiert wie die Familie, und kaum eines so selten sauber gerechnet. Hier bekommst du beides: die ehrlichen Nachteile und die Stellen, an denen die PKV für Familien richtig stark ist.
Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft: Juli 2026
Das größte Familien-Argument der GKV ist real: Dort sind Kinder und einkommenslose Ehepartner (bis zur Einkommensgrenze von 565 €/Monat, Stand 2026) beitragsfrei mitversichert. In der PKV zahlt jede Person ihren eigenen Beitrag. Wer dir das verschweigt, berät dich nicht, er verkauft dir etwas. Die spannende Frage ist also nicht „ob" die PKV pro Kopf kostet, sondern ob das Gesamtpaket aus Beiträgen und Leistungen für deine Familie besser ist als die GKV-Alternative.
Nach § 198 VVG muss dein PKV-Versicherer dein Neugeborenes aufnehmen, wenn du es binnen 2 Monaten ab Geburt anmeldest, ohne Gesundheitsprüfung, ohne Risikozuschläge, ohne Wartezeiten. Das gilt auch, wenn das Kind krank oder mit Behinderung zur Welt kommt. Für werdende Eltern ist das ein enormes Sicherheitsnetz: Der Gesundheitszustand des Kindes spielt keine Rolle, solange die Frist eingehalten wird. Voraussetzung ist im Kern, dass ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt selbst privat versichert ist.
Kinderbeiträge sind deutlich günstiger als Erwachsenentarife, weil für Kinder keine Alterungsrückstellungen aufgebaut werden müssen. Dafür bekommen sie oft Leistungen, die in der GKV Zuzahlung oder Geduld erfordern: freie Arztwahl, Chefarzt und bessere Unterbringung im Krankenhaus, stärkere Erstattung bei Zahnspange, Sehhilfen und Heilpraktiker, je nach Tarif. Die Rechnung lohnt sich vor allem, wenn beide Eltern gut verdienen und ohnehin über eine private Absicherung nachdenken.
Viele Familien kennen diese Regel nicht, bis sie sie trifft: Ist ein Elternteil GKV-versichert und der andere privat, und verdient der PKV-Elternteil mehr und liegt über der JAEG (77.400 €/Jahr, 2026), gibt es für das Kind keine beitragsfreie GKV-Familienversicherung (§ 10 SGB V). Das Kind kann dann nur freiwillig gegen Beitrag in die GKV, oder in die PKV. In dieser Konstellation ist die private Versicherung fürs Kind oft der logische Weg: eigener Beitrag ja, aber dafür volle Leistung statt „GKV gegen Beitrag".
Wenn Nachwuchs geplant ist: Der privat zu versichernde Elternteil sollte vor der Geburt in der PKV sein, dann greift die Kindernachversicherung nach § 198 VVG ohne Gesundheitsprüfung. Und: Kalendereintrag für die 2-Monats-Frist direkt nach der Geburt setzen. Diese Frist ist der teuerste vergessene Termin im Familienleben.
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