Für Familien & Kinder · Stand 2026

Private Krankenversicherung für Familien & Kinder

Kaum ein PKV-Thema wird so emotional diskutiert wie die Familie, und kaum eines so selten sauber gerechnet. Hier bekommst du beides: die ehrlichen Nachteile und die Stellen, an denen die PKV für Familien richtig stark ist.

Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft: Juli 2026

Kurz beantwortet: In der PKV ist jedes Familienmitglied eigenständig versichert, eine beitragsfreie Familienversicherung wie in der GKV gibt es nicht. Dafür kommen Neugeborene über die Kindernachversicherung (§ 198 VVG) binnen 2 Monaten ohne Gesundheitsprüfung in die PKV, und Kinderbeiträge sind deutlich niedriger als die von Erwachsenen.

Ehrlich zuerst: keine beitragsfreie Mitversicherung

Das größte Familien-Argument der GKV ist real: Dort sind Kinder und einkommenslose Ehepartner (bis zur Einkommensgrenze von 565 €/Monat, Stand 2026) beitragsfrei mitversichert. In der PKV zahlt jede Person ihren eigenen Beitrag. Wer dir das verschweigt, berät dich nicht, er verkauft dir etwas. Die spannende Frage ist also nicht „ob" die PKV pro Kopf kostet, sondern ob das Gesamtpaket aus Beiträgen und Leistungen für deine Familie besser ist als die GKV-Alternative.

Kindernachversicherung: die stärkste Klausel im Vertrag

Nach § 198 VVG muss dein PKV-Versicherer dein Neugeborenes aufnehmen, wenn du es binnen 2 Monaten ab Geburt anmeldest, ohne Gesundheitsprüfung, ohne Risikozuschläge, ohne Wartezeiten. Das gilt auch, wenn das Kind krank oder mit Behinderung zur Welt kommt. Für werdende Eltern ist das ein enormes Sicherheitsnetz: Der Gesundheitszustand des Kindes spielt keine Rolle, solange die Frist eingehalten wird. Voraussetzung ist im Kern, dass ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt selbst privat versichert ist.

Was Kinder in der PKV kosten

Kinderbeiträge sind deutlich günstiger als Erwachsenentarife, weil für Kinder keine Alterungsrückstellungen aufgebaut werden müssen. Dafür bekommen sie oft Leistungen, die in der GKV Zuzahlung oder Geduld erfordern: freie Arztwahl, Chefarzt und bessere Unterbringung im Krankenhaus, stärkere Erstattung bei Zahnspange, Sehhilfen und Heilpraktiker, je nach Tarif. Die Rechnung lohnt sich vor allem, wenn beide Eltern gut verdienen und ohnehin über eine private Absicherung nachdenken.

Der § 10 SGB V-Fall: wenn die GKV-Tür fürs Kind zu ist

Viele Familien kennen diese Regel nicht, bis sie sie trifft: Ist ein Elternteil GKV-versichert und der andere privat, und verdient der PKV-Elternteil mehr und liegt über der JAEG (77.400 €/Jahr, 2026), gibt es für das Kind keine beitragsfreie GKV-Familienversicherung (§ 10 SGB V). Das Kind kann dann nur freiwillig gegen Beitrag in die GKV, oder in die PKV. In dieser Konstellation ist die private Versicherung fürs Kind oft der logische Weg: eigener Beitrag ja, aber dafür volle Leistung statt „GKV gegen Beitrag".

Ehrlich gerechnet: wann die GKV vorn liegt

  • Alleinverdiener mit 3+ Kindern, mehrere beitragsfreie GKV-Mitglieder gegen vier oder fünf PKV-Einzelbeiträge: Hier kann die GKV-Familienversicherung klar günstiger sein. Genau rechnen, nicht schätzen.
  • Ein Elternteil pausiert lange, in Elternzeit oder Teilzeit fehlt Einkommen, die PKV-Beiträge laufen weiter. Details dazu im Artikel Elternzeit in der PKV.
  • Unsichere Einkommensentwicklung, wer absehbar unter die JAEG rutscht, sollte die Familienstrategie nicht allein auf der PKV aufbauen.
Profi-Tipp

Wenn Nachwuchs geplant ist: Der privat zu versichernde Elternteil sollte vor der Geburt in der PKV sein, dann greift die Kindernachversicherung nach § 198 VVG ohne Gesundheitsprüfung. Und: Kalendereintrag für die 2-Monats-Frist direkt nach der Geburt setzen. Diese Frist ist der teuerste vergessene Termin im Familienleben.

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