Leistungen · Stand 2026

Hilfsmittel in der PKV

Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft: Juli 2026

Kurz erklärt: Ein einziges Wort im Tarif entscheidet: Bei einem geschlossenen Hilfsmittelkatalog zahlt der Versicherer nur, was auf der Liste steht. Ein offener Katalog erstattet auch Hilfsmittel, die es beim Abschluss noch gar nicht gab.

Was zählt überhaupt als Hilfsmittel?

Medizinisch-technische Mittel, die eine Einschränkung ausgleichen oder eine Behandlung sichern – die Bandbreite ist enorm. Sehhilfen Brillen, Kontaktlinsen, Sehhilfen nach OP. Hörgeräte Moderne digitale Hörsysteme, Zubehör. Prothesen & Orthesen Arm-/Beinprothesen, Stützapparate, Bandagen.

Mobilität Rollstühle, Rollatoren, Gehhilfen. Therapiegeräte Inhalations-, Blutzucker- & Messgeräte. Einlagen & Bandagen Maßeinlagen, Kompression, Stützmittel.

Der entscheidende Unterschied

Offener oder geschlossener Katalog

Ein einziges Wort im Tarif entscheidet, ob ein Hilfsmittel bezahlt wird – oder nicht. Geschlossener Katalog Eine feste Liste Nur was auf der Liste steht, wird erstattet. Diese Listen sind oft veraltet – moderne Versorgung fehlt. Was nicht drinsteht, zahlst du selbst.

Offener Katalog Alles medizinisch Notwendige Keine starre Liste – auch neue Hilfsmittel der Zukunft sind automatisch mitversichert. Das ist der Tarif, den du willst.

Vorsicht im Kleingedruckten

Drei Fallen, die teuer werden

Auch ein offener Katalog nützt wenig, wenn diese Begrenzungen im Tarif stehen. FALLE 1 „Einfache Ausführung" Erstattet wird nur das Basismodell – moderne Technik zahlst du drauf. FALLE 2 Zeitlimits Neue Brille oder Hörgerät nur „alle 3 Jahre" oder „einmal pro Jahr".

FALLE 3 Summen-Deckel Fester Euro-Höchstbetrag pro Hilfsmittel oder pro Jahr. Beispiel Rollstuhl Ein elektrischer Rollstuhl kostet schnell mehrere tausend Euro . Mit Summendeckel zahlt der Tarif nur einen Bruchteil. Den Rest zahlst du selbst Der goldene Schnitt

Worauf du im Tarif achtest

✓ Offener Hilfsmittelkatalog ✕ keine „einfache Ausführung" ✕ keine Zeitlimits ✕ keine Summenbegrenzung

Profi-Tipp: Lass dir die Hilfsmittel-Klauseln deines Tarifs zeigen, bevor du unterschreibst – wir prüfen sie mit dir kostenlos .

Im Ernstfall zählt das Kleingedruckte

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