Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft: Juli 2026
✓ Primär Ambulante Behandlung beim niedergelassenen Arzt. PKV zahlt. ✓ Akut Stationäre Versorgung im Krankenhaus. PKV zahlt. ! Reha Gesetzlich Aufgabe der Sozialversicherung – nicht der PKV (§ 6 SGB IX).
Wer zahlt die Reha?Renten- und Unfallversicherung sind die Hauptträger; die GKV zahlt nachrangig. Privatversicherte haben keinen solchen Träger. Gesetzlich versichert Renten-/Unfallversicherung oder die GKV (nachrangig) übernehmen die Reha – immer abgesichert.
Privat versichert Reha zahlt nur, wer sie im Tarif eingeschlossen hat. Kritisch vor allem für Rentner & Selbstständige .
Nicht verwechselnAnschluss-Reha (AHB) Schließt direkt an den Klinikaufenthalt an. Das Krankenhaus stellt den Bedarf fest und leitet ein – nicht der Patient. Reha-Maßnahme Vom Patienten beantragt – geriatrisch, onkologische Nachsorge, Entwöhnung, Mütter/Väter.
Vorsorge (§ 23/24) Keine Reha. Wird verordnet und nur von gesetzlichen Kassen bezahlt. Seit 2001 keine „Kuren" mehr.
Worauf es ankommtWeil die PKV gesetzlich nicht zuständig ist, entscheidet allein dein Tarif. Gute Tarife schließen Reha und Anschlussheilbehandlung voll ein – schlechte lassen genau hier eine Lücke.
Profi-Tipp: Prüfe im Angebot, ob Reha und Anschlussheilbehandlung ausdrücklich und voll mitversichert sind – sonst zahlst du als Rentner im Ernstfall selbst.
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