Leistungen · Stand 2026

Reha in der PKV

Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft: Juli 2026

Kurz erklärt: Reha ist gesetzlich Aufgabe der Sozialversicherung, nicht der Krankenversicherung (§ 6 SGB IX). Privatversicherte haben keinen solchen Träger, deshalb zahlt die Reha nur, wer sie im Tarif eingeschlossen hat. Kritisch wird das vor allem für Rentner und Selbstständige.

Drei Bereiche – die PKV deckt zwei.

✓ Primär Ambulante Behandlung beim niedergelassenen Arzt. PKV zahlt. ✓ Akut Stationäre Versorgung im Krankenhaus. PKV zahlt. ! Reha Gesetzlich Aufgabe der Sozialversicherung – nicht der PKV (§ 6 SGB IX).

Wer zahlt die Reha?

Bei Privatversicherten nur der Tarif.

Renten- und Unfallversicherung sind die Hauptträger; die GKV zahlt nachrangig. Privatversicherte haben keinen solchen Träger. Gesetzlich versichert Renten-/Unfallversicherung oder die GKV (nachrangig) übernehmen die Reha – immer abgesichert.

Privat versichert Reha zahlt nur, wer sie im Tarif eingeschlossen hat. Kritisch vor allem für Rentner & Selbstständige .

Nicht verwechseln

Kur, AHB und Reha – drei Dinge.

Anschluss-Reha (AHB) Schließt direkt an den Klinikaufenthalt an. Das Krankenhaus stellt den Bedarf fest und leitet ein – nicht der Patient. Reha-Maßnahme Vom Patienten beantragt – geriatrisch, onkologische Nachsorge, Entwöhnung, Mütter/Väter.

Vorsorge (§ 23/24) Keine Reha. Wird verordnet und nur von gesetzlichen Kassen bezahlt. Seit 2001 keine „Kuren" mehr.

Worauf es ankommt

Steht Reha im Tarif?

Weil die PKV gesetzlich nicht zuständig ist, entscheidet allein dein Tarif. Gute Tarife schließen Reha und Anschlussheilbehandlung voll ein – schlechte lassen genau hier eine Lücke.

Profi-Tipp: Prüfe im Angebot, ob Reha und Anschlussheilbehandlung ausdrücklich und voll mitversichert sind – sonst zahlst du als Rentner im Ernstfall selbst.

Kein Verkauf, nur Klarheit

Ist deine Reha abgesichert?

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Unverbindliche Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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