Wechsel & Bestand · Stand 2026

Die 9/10-Regelung

Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft: Juli 2026

Kurz erklärt: Wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu mindestens 90 Prozent gesetzlich versichert war, kommt in die günstige Krankenversicherung der Rentner (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V). Wer die Quote verfehlt, zahlt als freiwilliges Mitglied Beiträge auf fast alle Einkünfte.

Die günstige Kasse für Rentner.

In der KVdR zahlst du Beiträge nur auf deine gesetzliche Rente und bestimmte Versorgungsbezüge. Wer sie verpasst, wird freiwilliges Mitglied – und zahlt auf fast alle Einkünfte: Mieten, Zinsen, private Renten. KVdR · pflichtversichert Beitrag nur auf Rente + Versorgungsbezüge Freiwillig versichert Beitrag auf alle Einkünfte – deutlich teurer Die Regel · § 5 Abs 1 Nr 11 SGB V

9 von 10 Jahren – in der zweiten Hälfte.

Vom ersten Job bis zum Rentenantrag zählt dein Erwerbsleben. In dessen zweiter Hälfte musst du zu 90 % gesetzlich versichert gewesen sein. 1. Hälfte des Erwerbslebens (zählt nicht für die 9/10) 90 % gesetzlich (GKV) 10 % Erster Job Hälfte des Erwerbslebens Rentenantrag Beispiel: 46 Jahre Erwerbsleben → zweite Hälfte = 23 Jahre → davon rund 20 Jahre und 8 Monate gesetzlich versichert nötig.

Was zählt – und was nicht

Gesetzlich zählt. Privat nicht.

Zählt mit Jede gesetzliche Mitgliedschaft: pflichtversichert, freiwillig versichert oder beitragsfrei familienversichert. Zählt nicht Zeiten in der privaten Krankenversicherung – sie fehlen dir später bei der 9/10-Quote. +3 Jahre pro Kind Seit 2017 werden pro Kind pauschal drei Jahre angerechnet – das kann die Quote retten.

Was das für die PKV heißt

Privat in der zweiten Hälfte? Dann meist keine KVdR.

Wer in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens privat versichert war, verfehlt die 9/10 fast immer. Im Alter bleibt dann die freiwillige GKV oder der Verbleib in der PKV. Klingt nach Nachteil – ist aber nur die halbe Geschichte. Denn die PKV ist genau für diesen Fall gebaut: Sie federt die Beiträge im Alter mit eigenen Mechanismen ab.

→ Der Gegenpol · so federt die PKV ab

Die PKV federt das Alter selbst ab.

Gegen den fehlenden KVdR-Zugang stehen drei starke Mechanismen, die den Beitrag im Alter tragen: 1 Rückstellungen + 10 %-Zuschlag Du sparst über die Alterungsrückstellungen vor; der gesetzliche 10-%-Zuschlag (21–60) baut ein zusätzliches Polster für stabile Altersbeiträge.

2 Beitragsentlastung (BEA) Ein optionaler Baustein, der den Beitrag ab Rentenbeginn gezielt senkt – planbar und lebenslang. 3 Zuschuss der Rentenversicherung Nach § 106 SGB VI zahlt die Rentenversicherung Privatversicherten einen Zuschuss zum KV-Beitrag – rund den halben Satz auf die Rente, max.

die Hälfte der PKV-Kosten.

Dein nächster Schritt

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