Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft: Juli 2026
In der KVdR zahlst du Beiträge nur auf deine gesetzliche Rente und bestimmte Versorgungsbezüge. Wer sie verpasst, wird freiwilliges Mitglied – und zahlt auf fast alle Einkünfte: Mieten, Zinsen, private Renten. KVdR · pflichtversichert Beitrag nur auf Rente + Versorgungsbezüge Freiwillig versichert Beitrag auf alle Einkünfte – deutlich teurer Die Regel · § 5 Abs 1 Nr 11 SGB V
Vom ersten Job bis zum Rentenantrag zählt dein Erwerbsleben. In dessen zweiter Hälfte musst du zu 90 % gesetzlich versichert gewesen sein. 1. Hälfte des Erwerbslebens (zählt nicht für die 9/10) 90 % gesetzlich (GKV) 10 % Erster Job Hälfte des Erwerbslebens Rentenantrag Beispiel: 46 Jahre Erwerbsleben → zweite Hälfte = 23 Jahre → davon rund 20 Jahre und 8 Monate gesetzlich versichert nötig.
Was zählt – und was nicht
Zählt mit Jede gesetzliche Mitgliedschaft: pflichtversichert, freiwillig versichert oder beitragsfrei familienversichert. Zählt nicht Zeiten in der privaten Krankenversicherung – sie fehlen dir später bei der 9/10-Quote. +3 Jahre pro Kind Seit 2017 werden pro Kind pauschal drei Jahre angerechnet – das kann die Quote retten.
Was das für die PKV heißt
Wer in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens privat versichert war, verfehlt die 9/10 fast immer. Im Alter bleibt dann die freiwillige GKV oder der Verbleib in der PKV. Klingt nach Nachteil – ist aber nur die halbe Geschichte. Denn die PKV ist genau für diesen Fall gebaut: Sie federt die Beiträge im Alter mit eigenen Mechanismen ab.
→ Der Gegenpol · so federt die PKV ab
Gegen den fehlenden KVdR-Zugang stehen drei starke Mechanismen, die den Beitrag im Alter tragen: 1 Rückstellungen + 10 %-Zuschlag Du sparst über die Alterungsrückstellungen vor; der gesetzliche 10-%-Zuschlag (21–60) baut ein zusätzliches Polster für stabile Altersbeiträge.
2 Beitragsentlastung (BEA) Ein optionaler Baustein, der den Beitrag ab Rentenbeginn gezielt senkt – planbar und lebenslang. 3 Zuschuss der Rentenversicherung Nach § 106 SGB VI zahlt die Rentenversicherung Privatversicherten einen Zuschuss zum KV-Beitrag – rund den halben Satz auf die Rente, max.
die Hälfte der PKV-Kosten.
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