Wissen · Stand 2026

Wer darf in die private Krankenversicherung?

Nicht jeder kann frei wählen, aber mehr Menschen, als denken. Drei Gruppen haben Zugang zur PKV-Vollversicherung. Hier die Voraussetzungen 2026.

Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft: Juli 2026

Kurz beantwortet: In die PKV-Vollversicherung können Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze (77.400 € für 2026; für einen Wechsel zum 1.1.2027 zusätzlich rund 84.600 €, § 6 Abs. 4 SGB V), Selbstständige und Freiberufler (unabhängig vom Einkommen) sowie Beamte und Anwärter (über die Beihilfe). Studierende haben Sonderregeln.

1. Angestellte über der Einkommensgrenze

Wer als Angestellte/r regelmäßig mehr als die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) verdient: 2026 sind das 77.400 €/Jahr, wird versicherungsfrei und darf in die PKV. Der Arbeitgeber beteiligt sich mit bis zu 508,59 €/Monat (2026).

2. Selbstständige & Freiberufler

Selbstständige können unabhängig vom Einkommen in die PKV. Für sie ist ein Tarif wichtig, der auch bei schwankenden Einnahmen stabil und bezahlbar bleibt, hier lohnt eine sorgfältige Planung.

3. Beamte & Anwärter

Für Beamte ist die PKV meist der Standardweg: Der Dienstherr übernimmt über die Beihilfe in der Regel 50–70 % der Kosten, der Rest wird über einen günstigen Restkostentarif abgesichert. Das rechnet sich fast immer.

Und die Rückkehr in die GKV?

Bis 55 ist eine Rückkehr unter bestimmten Bedingungen möglich (z. B. Einkommen unter der Grenze, Anstellung, Familienversicherung). Ab 55 ist sie nach § 6 Abs. 3a SGB V stark eingeschränkt. Deshalb ist die Entscheidung für die PKV gut zu durchdenken, genau dafür bin ich da.

Profi-Tipp

Ob du in die PKV darfst, ist schnell geklärt. Ob du solltest, hängt von deiner Lebensplanung ab, und genau das besprechen wir ehrlich, ohne Verkaufsdruck.

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