Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft: Juli 2026
Die PKV begleitet dich ein Leben lang. Trotzdem vermitteln viele ohne Zulassung – und im Schadenfall stehst du dann allein da. Ein prüfender Blick auf die Person gegenüber gehört dazu. Zulassung Absicherung Dokumentation Die Zulassung · § 34d GewO
„Berater" darf sich jeder nennen – entscheidend ist die Qualifikation – Versicherungsfachmann (BWV) bzw. -kaufmann/-frau (IHK) – plus Zulassung (§ 34d). IHK-Erlaubnis Wer Versicherungen vermittelt, braucht eine behördliche Erlaubnis (§ 34d GewO) – mit Sachkunde-Nachweis.
Vermittlerregister Jeder Zugelassene hat eine Registernummer – öffentlich prüfbar auf vermittlerregister.info. Geordnete Verhältnisse Erlaubnis nur bei Zuverlässigkeit – ohne relevante Einträge . Ein eingebauter Vertrauensfilter.
Die Absicherung · VSHMit Zulassung Pflicht-VSH Unterläuft dem Berater ein Fehler, haftet seine Vermögensschaden-Haftpflicht . Du bist geschützt. Ohne Zulassung keine VSH Keine Pflichtversicherung, oft keine Haftung – im Schadenfall bleibst du darauf sitzen .
Profi-Tipp: Lass dir die Registernummer geben und prüfe sie auf vermittlerregister.info.
Eine Minute, die im Ernstfall alles ändert.
Beim Antrag · deine Rechte✓ Kopie des Antrags Lass sie dir aushändigen – schwarz auf weiß, was eingereicht wurde. ✓ Gesundheitsfragen geprüft Wurde alles korrekt eingetragen und weitergeleitet ? ✓ Beratungsprotokoll Schriftlich – lass es dir geben. Es hält fest, was beraten wurde.
Bewertungen & Web-Präsenz QR scannen → unsere Google-Bewertungen. Keine Präsenz, keine Bewertungen? Eher Finger weg.
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