Grundlagen · Stand 2026

Das PKV-Glossar von A bis Z

Wer die Sprache der privaten Krankenversicherung versteht, erkennt ein gutes Angebot, und durchschaut ein schlechtes. Hier findest du die knapp 40 wichtigsten Fachbegriffe, präzise und ohne Vertriebssprech erklärt.

Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft: Juli 2026

Kurz erklärt: Dieses Glossar definiert alle zentralen PKV-Fachbegriffe von Alterungsrückstellung bis Zusatzversicherung, jeweils in 2–4 Sätzen, mit den aktuellen Zahlen für 2026 (JAEG 77.400 €, BBG 69.750 €, Arbeitgeberzuschuss bis 613,22 €/Monat). Zur Einordnung: Der durchschnittliche PKV-Beitrag liegt 2026 voraussichtlich bei 617 €/Monat (pkv.de).
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A

Alterungsrückstellung

Die Alterungsrückstellung ist der Sparanteil deines PKV-Beitrags, der in jungen Jahren zurückgelegt und verzinst wird, um deinen Beitrag im Alter zu stabilisieren. Branchenweit haben die privaten Versicherer dafür 355,4 Mrd. € angesammelt. Beim internen Tarifwechsel bleibt sie vollständig erhalten, beim Anbieterwechsel geht nur der gesetzliche Übertragungswert mit.

Anwartschaft (Anwartschaftsversicherung)

Eine Anwartschaftsversicherung friert deinen PKV-Vertrag ein, wenn du vorübergehend nicht privat versichert sein kannst – und sichert dir die Rückkehr ohne neue Gesundheitsprüfung. Die kleine Anwartschaft konserviert deinen Gesundheitszustand, die große zusätzlich deine Alterungsrückstellungen. Typische Anlässe sind Elternzeit, Auslandsaufenthalte oder eine vorübergehende Versicherungspflicht.

Arbeitgeberzuschuss

Der Arbeitgeberzuschuss ist der Anteil, den dein Arbeitgeber zu deiner PKV zahlt – 2026 maximal 508,59 € zur Kranken- plus 104,63 € zur Pflegeversicherung, zusammen 613,22 € pro Monat. Er beträgt die Hälfte deines tatsächlichen Beitrags bis zu diesen Höchstgrenzen. Voraussetzung ist eine substitutive Krankenvollversicherung samt Pflegepflichtversicherung.

B

Basistarif

Der Basistarif ist der gesetzlich vorgeschriebene Sozialtarif der PKV mit GKV-vergleichbaren Leistungen, dessen Beitrag auf den GKV-Höchstbeitrag gedeckelt ist. Hier gilt Kontrahierungszwang: Kein Versicherer darf dich ablehnen, Risikozuschläge sind verboten. Als dauerhafte Lösung ist er selten sinnvoll – er ist ein Auffangnetz, kein Einstiegstarif. Mehr dazu im Artikel Basis- und Standardtarif.

Beihilfe

Die Beihilfe ist der direkte Zuschuss des Dienstherrn zu den Krankheitskosten von Beamten – je nach Bund, Land und Familienstand meist 50 bis 80 Prozent. Den verbleibenden Rest deckt eine beihilfekonforme private Restkostenversicherung ab. Deshalb ist die PKV für Beamte in aller Regel die wirtschaftlich klar bessere Wahl.

Beitragsbemessungsgrenze (BBG)

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist das maximale Einkommen, auf das GKV-Beiträge erhoben werden – 2026 liegt sie bei 69.750 € pro Jahr. Einkommen darüber bleibt beitragsfrei; wer an der BBG verdient, zahlt den GKV-Höchstbeitrag von rund 1.226 €/Monat inklusive Pflegeversicherung. Nicht verwechseln mit der JAEG, die über den Zugang zur PKV entscheidet.

Beitragsentlastungstarif

Ein Beitragsentlastungstarif ist ein Tarifbaustein, mit dem du gegen einen Mehrbeitrag heute eine garantierte Beitragssenkung ab einem festgelegten Alter einkaufst – meist ab 65 oder 67. Für Angestellte besonders attraktiv, weil sich der Arbeitgeber am Mehrbeitrag beteiligt. So wird der Beitrag im Ruhestand planbar statt zur Blackbox.

Beitragsrückerstattung

Die Beitragsrückerstattung ist die Rückzahlung von Monatsbeiträgen, wenn du in einem Kalenderjahr keine Rechnungen einreichst. Je nach Tarif ist sie garantiert oder vom Unternehmenserfolg abhängig – oft sind zwei bis sechs Monatsbeiträge drin. Kleine Rechnungen selbst zu zahlen kann sich deshalb rechnen; einfach vorher nachrechnen.

Bonitätsprüfung

Die Bonitätsprüfung ist die Abfrage deiner Zahlungszuverlässigkeit durch den Versicherer vor Annahme des Antrags. Negative Einträge können trotz bester Gesundheit zur Ablehnung führen, denn der Versicherer bindet sich langfristig an dich. Was geprüft wird und wie du dich vorbereitest, liest du unter Bonitätsprüfung.

G

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist die rechtliche Grundlage, nach der Ärzte privatärztliche Leistungen abrechnen. Üblich ist der 2,3-fache Satz, mit Begründung bis zum 3,5-fachen – gute Tarife erstatten auch Honorare darüber hinaus. Wie eine Privatrechnung entsteht, erklärt der Artikel GOÄ: So rechnen Ärzte privat ab.

Gesundheitsprüfung

Die Gesundheitsprüfung ist die Abfrage deines Gesundheitszustands im PKV-Antrag, auf deren Basis der Versicherer dein individuelles Risiko einschätzt. Mögliche Ergebnisse: Normalannahme, Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder Ablehnung. Vor dem Antrag lohnt eine anonyme Risikovoranfrage über einen Vermittler. Alle Details unter Gesundheitsprüfung.

H

Heilmittel

Heilmittel sind medizinische Behandlungen durch nichtärztliche Therapeuten – etwa Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie oder medizinische Massagen. Die Erstattung ist stark tarifabhängig: Achte auf einen offenen Heilmittelkatalog ohne abschließende Aufzählung und ohne enge Preisdeckel. Genau hier trennen sich günstige und gute Tarife.

Hilfsmittel

Hilfsmittel sind Gegenstände, die Krankheitsfolgen oder Behinderungen ausgleichen – von der Brille über das Hörgerät bis zu Rollstuhl und Prothese. Entscheidend ist ein offener Hilfsmittelkatalog: Ein geschlossener Katalog erstattet nur, was ausdrücklich aufgezählt ist – teure Positionen wie Exoskelette fallen sonst raus. Mehr dazu unter Hilfsmittel in der PKV.

Hufeland-Verzeichnis

Das Hufeland-Verzeichnis ist der Katalog anerkannter naturheilkundlicher Behandlungsmethoden, auf den viele PKV-Tarife bei der Erstattung von Alternativmedizin verweisen. Erstattet ein Tarif „nach Hufeland“, sind deutlich mehr Verfahren abgedeckt als beim reinen Heilpraktiker-Baustein der GKV-Zusatzwelt. Hintergründe im Artikel Hufeland-Verzeichnis.

J

Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze, ist das Bruttoeinkommen, ab dem Angestellte in die PKV wechseln dürfen – 2026 sind das 77.400 € pro Jahr. Liegt dein regelmäßiges Jahresbrutto darüber, wirst du versicherungsfrei und hast die freie Wahl. Für Selbstständige und Beamte spielt die JAEG keine Rolle – sie dürfen unabhängig vom Einkommen wechseln.

K

Kontrahierungszwang

Kontrahierungszwang bedeutet, dass ein Versicherer einen Antrag annehmen muss und nicht ablehnen darf. In der PKV gilt er nur im Basistarif – in allen Normaltarifen entscheidet der Versicherer frei über Annahme, Zuschlag oder Ablehnung. Genau deshalb ist der Zeitpunkt des Antrags so wichtig: Je gesünder du bist, desto besser deine Konditionen.

Kostenerstattungsprinzip

Das Kostenerstattungsprinzip ist das Abrechnungssystem der PKV: Du erhältst die Arztrechnung, reichst sie beim Versicherer ein und bekommst den Betrag erstattet. Du bist damit Vertragspartner des Arztes und siehst – anders als in der GKV – jeden Preis schwarz auf weiß. Wie der Ablauf in der Praxis funktioniert, zeigt der Artikel Kostenerstattungsprinzip.

Krankentagegeld

Das Krankentagegeld ersetzt dein Einkommen bei längerer Arbeitsunfähigkeit durch einen festen, steuerfreien Tagessatz ab einem vereinbarten Tag. Angestellte sichern damit die Lücke nach Ende der Lohnfortzahlung ab dem 43. Tag, für Selbstständige ist ein früher Beginn existenziell. Wie du die richtige Höhe berechnest, steht unter Krankentagegeld.

Krankenversicherung der Rentner (KVdR) / 9/10-Regelung

Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist die beitragsgünstige Pflichtversicherung für Rentner in der GKV – Zugang hat nur, wer die 9/10-Regelung erfüllt. Sie verlangt, dass du in der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens mindestens 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert warst. Wer viele Jahre privat versichert war, erfüllt das meist nicht mehr – ein Punkt, den du vor dem Wechsel kennen solltest. Details unter Die 9/10-Regelung.

L

Leistungsausschluss

Ein Leistungsausschluss klammert eine bestimmte Vorerkrankung samt Folgen dauerhaft vom Versicherungsschutz aus. Er ist die Alternative des Versicherers zum Risikozuschlag – und meist die schlechtere für dich, weil im Ernstfall genau dort die Lücke klafft. Wann ein Zuschlag die bessere Wahl ist, liest du unter Leistungsausschluss.

M

Medizininflation

Medizininflation bezeichnet den Preisanstieg medizinischer Leistungen, der historisch deutlich über der allgemeinen Inflationsrate liegt. Neue Therapien, teurere Technik und der demografische Wandel treiben die Kosten – und damit die Beiträge in GKV und PKV. Warum das der eigentliche Beitragstreiber ist, erklärt der Artikel Medizininflation.

N

Notlagentarif

Der Notlagentarif ist der gesetzliche Auffangtarif für PKV-Versicherte mit Beitragsrückständen – stark reduzierter Beitrag, aber nur noch Akut- und Schmerzversorgung. Er ist keine Wahloption, sondern wird bei anhaltendem Zahlungsverzug automatisch wirksam. Sobald die Rückstände beglichen sind, lebt dein ursprünglicher Tarif wieder auf.

O

Öffnungsaktion

Die Öffnungsaktion ist ein erleichterter PKV-Zugang für Beamtenanfänger: keine Ablehnung, Risikozuschläge auf maximal 30 Prozent begrenzt, keine Leistungsausschlüsse. Sie gilt in den ersten sechs Monaten nach der Verbeamtung bei den teilnehmenden Versicherern. Für Beamte mit Vorerkrankungen ist sie oft der einzige Weg zu vernünftigen Konditionen.

Optionstarif

Ein Optionstarif sichert dir das Recht, später ohne erneute Gesundheitsprüfung in die PKV-Vollversicherung oder einen höherwertigen Tarif zu wechseln. Du konservierst damit für kleines Geld deinen heutigen Gesundheitszustand. Ideal für junge Angestellte, die die JAEG noch nicht erreichen, sie aber absehbar überspringen werden.

P

Primärarztprinzip

Das Primärarztprinzip verpflichtet dich, vor dem Facharztbesuch zuerst einen Haus- bzw. Primärarzt aufzusuchen – im Gegenzug ist der Tarifbeitrag günstiger. Gehst du direkt zum Facharzt, kürzt der Versicherer die Erstattung, oft auf 80 Prozent. Augenarzt, Gynäkologe und Notfälle sind üblicherweise ausgenommen.

R

RfB-Quote

Die RfB-Quote zeigt, wie hoch die Rückstellung für Beitragsrückerstattung eines Versicherers im Verhältnis zu seinen Beitragseinnahmen ist. Aus diesem Topf finanziert das Unternehmen Beitragsrückerstattungen und federt Beitragsanpassungen ab. Eine solide RfB-Quote ist deshalb ein wichtiges Indiz für langfristige Beitragsstabilität – Bilanzkennzahlen gehören in jede seriöse Tarifauswahl.

Risikozuschlag

Ein Risikozuschlag ist ein individueller Beitragsaufschlag, mit dem der Versicherer das erhöhte Risiko einer Vorerkrankung einpreist – bei vollem Leistungsumfang. Er ist meist die bessere Alternative zum Leistungsausschluss und kann nach ausgeheilter Erkrankung auf Antrag überprüft und gestrichen werden. Mehr unter Risikozuschlag.

S

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung (Selbstbehalt) ist der jährliche Anteil der Krankheitskosten, den du selbst trägst – im Gegenzug sinkt dein Monatsbeitrag. Für Selbstständige oft ein sinnvoller Hebel; für Angestellte lohnt sie seltener, weil der Arbeitgeber sich nur am Beitrag, nicht am Selbstbehalt beteiligt. Die ehrliche Rechnung findest du unter Selbstbeteiligung.

Standardtarif

Der Standardtarif ist der ältere Sozialtarif der PKV für Versicherte mit Vertragsbeginn vor 2009, dessen Beitrag ebenfalls auf den GKV-Höchstbeitrag gedeckelt ist. Er leistet etwa auf GKV-Niveau und ist für langjährig Versicherte in finanzieller Not oft die bessere Wahl als der Basistarif. Den Vergleich beider Auffangtarife findest du unter Basis- und Standardtarif.

T

Tarifwechsel nach § 204 VVG

Der Tarifwechsel nach § 204 VVG ist dein gesetzlich garantiertes Recht, beim eigenen Versicherer in einen gleichartigen Tarif zu wechseln – unter voller Mitnahme der Alterungsrückstellungen. Gerade langjährig Versicherte sparen damit oft dreistellige Beträge pro Monat, ohne den Anbieter zu verlassen. Eine neue Gesundheitsprüfung gibt es nur für Mehrleistungen. Alle Schritte unter Tarifwechsel nach § 204 VVG.

Treuhänder

Der Treuhänder ist ein unabhängiger Sachverständiger, der jeder Beitragsanpassung in der PKV zustimmen muss, bevor sie wirksam wird. Versicherer dürfen Beiträge nicht frei erhöhen: Nur wenn sich Rechnungsgrundlagen wie Leistungsausgaben nachweislich verändert haben, darf – und muss – angepasst werden. Das erklärt auch, warum Beitragsanpassungen oft in Sprüngen statt in kleinen Schritten kommen.

V

Versicherungsfreiheit

Versicherungsfreiheit bedeutet, dass du nicht der Versicherungspflicht in der GKV unterliegst und dich deshalb privat versichern darfst. Versicherungsfrei sind vor allem Angestellte mit Einkommen über der JAEG, Beamte und Selbstständige. Erst die Versicherungsfreiheit öffnet die Tür zur PKV-Vollversicherung.

Versicherungspflicht (§ 193 VVG)

Die Versicherungspflicht nach § 193 VVG verpflichtet jeden mit Wohnsitz in Deutschland, eine Krankenversicherung mit mindestens ambulanten und stationären Leistungen zu unterhalten. Sie gilt seit 2009 und ist der Grund, warum es Auffanglösungen wie Basis- und Notlagentarif gibt. „Gar nicht versichert“ ist in Deutschland keine legale Option.

Vorerkrankung

Eine Vorerkrankung ist jede Krankheit, Beschwerde oder Behandlung vor Antragstellung, die in der Gesundheitsprüfung anzugeben ist. Je nach Schwere führt sie zu Normalannahme, Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder Ablehnung. Verschweigen ist keine Lösung – siehe vorvertragliche Anzeigepflicht.

Vorvertragliche Anzeigepflicht (§ 19 VVG)

Die vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG verpflichtet dich, alle Antragsfragen des Versicherers wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Verletzt du sie, kann der Versicherer noch Jahre später vom Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten – im schlimmsten Fall stehst du im Leistungsfall ohne Schutz da. Deshalb: Patientenakte vorher prüfen und im Zweifel lieber zu viel angeben als zu wenig.

W

Wartezeiten

Wartezeiten sind Zeiträume nach Vertragsbeginn, in denen bestimmte Leistungen noch nicht versichert sind – allgemein drei Monate, für Zahnersatz und Entbindung acht Monate. Viele moderne Tarife verzichten komplett darauf. Beim nahtlosen Übertritt aus einer gesetzlichen Vorversicherung wird die Vorversicherungszeit in der Regel angerechnet.

Z

Zahnstaffel

Die Zahnstaffel begrenzt die Erstattung für Zahnersatz und Zahnbehandlung in den ersten Versicherungsjahren auf gestaffelte Höchstbeträge. Sie schützt das Versichertenkollektiv davor, dass jemand mit sanierungsbedürftigem Gebiss eintritt, die Rechnung einreicht und wieder kündigt. Nach einem Unfall und nach Ablauf der Staffel gelten die vollen Tarifleistungen. Details unter Zahnstaffel.

Zusatzversicherung

Eine Zusatzversicherung ergänzt den GKV-Schutz um private Leistungen – etwa für Zähne, Chefarzt und Einbettzimmer, ambulante Extras oder Krankentagegeld. Sie ist der Weg für alle, denen die PKV-Vollversicherung (noch) verschlossen ist. Welche Bausteine sich wirklich lohnen, liest du unter Zusatzversicherung.

Profi-Tipp

Nimm dieses Glossar mit ins Angebotsgespräch: Jeder Begriff, der in deinem Angebot auftaucht und den dir der Berater nicht in einem Satz erklären kann, ist eine offene Flanke. Ein guter Vermittler übersetzt jede Klausel in Klartext, und zeigt dir, was sie für deinen Vertrag konkret bedeutet.

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