Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft: Juli 2026
2,3 -fach Regelsatz Der Standard – gilt ohne besondere Begründung. 3,5 -fach Höchstsatz Nur mit schriftlicher Begründung (z. B. erschwerte Behandlung). > 3,5 Darüber Nur per Honorarvereinbarung – siehe nächste Folie.
Über 3,5 · § 2 GOÄMehr als das 3,5-fache ist zulässig – aber nur, wenn Arzt und Patient das vorher ausdrücklich vereinbaren. Schriftlich Eine mündliche Absprache reicht nicht – es braucht ein unterschriebenes Dokument. Vor der Behandlung Die Vereinbarung muss vorher getroffen werden – nicht erst auf der Rechnung.
Typisch wann? Bei ausgewiesenen Spezialisten , Spitzenmedizin oder besonders aufwändigen Eingriffen.
Wie oft kommt das vor?Wie häufig eine Rechnung über den Höchstsatz geht, hängt von Fachgebiet, Region und Honorarvereinbarung ab – eine pauschale Prozentzahl wäre unseriös. Entscheidend ist nicht die Häufigkeit, sondern die Folge. Wenn es passiert, geht es schnell um viel Geld – und dann zählt allein, was dein Tarif erstattet.
Worauf es im Tarif ankommt
★ Empfehlung Günstiger Tarif Deckel bei 3,5 Was darüber liegt, bleibt dein Eigenanteil – schnell vierstellig. ★ Empfehlung Guter Tarif über Höchstsatz Erstattet ausdrücklich auch über 3,5 bzw. bei medizinischer Notwendigkeit.
Profi-Tipp: Achte auf die Formulierung: „über dem Höchstsatz" oder „ohne Begrenzung".
Genau dieser Halbsatz entscheidet beim Spezialisten über deinen Eigenanteil.
Dein nächster SchrittIch prüfe, ob dein Tarif auch über dem Höchstsatz erstattet – damit die beste Behandlung kein Eigenanteil-Risiko wird. Kostenlos, unverbindlich und mit echten Zahlen.
Unverbindliche Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. 3,5 ⟶ GOÄ
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