Beiträge & Kosten · Stand 2026

Steuern senken mit Vorauszahlung

Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft: Juli 2026

Kurz erklärt: Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung sind Vorsorgeaufwendungen nach § 10 EStG. Du darfst bis zu 2,5 Jahresbeiträge im Voraus zahlen und im Zahljahr voll absetzen. In den Folgejahren werden dadurch andere Vorsorgeaufwendungen absetzbar.

Der Basisschutz ist voll absetzbar.

Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung sind Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) – der Basisanteil auf GKV-Niveau , meist rund 80 % eines guten Tarifs. Komfortleistungen (Chefarzt, Einbettzimmer) zählen nicht.

Wichtig: Sind die Basisbeiträge abgesetzt, sind andere Vorsorgeaufwendungen (Haftpflicht, BU, Leben) steuerlich oft schon ausgeschöpft – genau hier setzt der Hebel an.

Der Hebel · § 10 EStG

Bis zu 2,5 Jahresbeiträge im Voraus.

Vorauszahlung 2,5× Jahresbeitrag – voll im Zahljahr absetzbar. Jahr 1 · Vorauszahlung zvE sinkt massiv → hohe Steuerersparnis beim Spitzensteuersatz. Jahr 2 & 3 · Freiraum PKV ist „vorausbezahlt" → jetzt sind andere Vorsorgebeiträge absetzbar.

Was das grob bringt · exemplarisch

Je höher der Steuersatz, desto mehr.

~15.000 € Vorauszahlung (2,5 Jahre) × 42 % ≈ 6.000 € Steuerersparnis in dem Jahr – Geld, das sonst ans Finanzamt geht. Exemplarisch. Ideal in starken Einkommensjahren, bei Selbstständigen – oder zur Sicherung des Elterngeld-Anspruchs (zvE unter 175.000 €).

Worauf es ankommt

Ein Hebel für die starken Jahre.

Die Vorauszahlung lohnt vor allem, wenn dein Steuersatz hoch ist – und sie muss rechtzeitig vor dem Jahresende beantragt werden. Kein Dauerläufer, sondern ein gezielter Schachzug.

Profi-Tipp: In einem guten Einkommensjahr die PKV-Vorauszahlung prüfen: senkt die Steuer, sichert ggf.

das Elterngeld – und bringt oft noch Skonto (bis ~4 %) auf den vorausgezahlten Beitrag. Ich rechne es dir durch.

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