Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft: Juli 2026
Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung sind Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) – der Basisanteil auf GKV-Niveau , meist rund 80 % eines guten Tarifs. Komfortleistungen (Chefarzt, Einbettzimmer) zählen nicht.
Wichtig: Sind die Basisbeiträge abgesetzt, sind andere Vorsorgeaufwendungen (Haftpflicht, BU, Leben) steuerlich oft schon ausgeschöpft – genau hier setzt der Hebel an.
Der Hebel · § 10 EStGVorauszahlung 2,5× Jahresbeitrag – voll im Zahljahr absetzbar. Jahr 1 · Vorauszahlung zvE sinkt massiv → hohe Steuerersparnis beim Spitzensteuersatz. Jahr 2 & 3 · Freiraum PKV ist „vorausbezahlt" → jetzt sind andere Vorsorgebeiträge absetzbar.
Was das grob bringt · exemplarisch
~15.000 € Vorauszahlung (2,5 Jahre) × 42 % ≈ 6.000 € Steuerersparnis in dem Jahr – Geld, das sonst ans Finanzamt geht. Exemplarisch. Ideal in starken Einkommensjahren, bei Selbstständigen – oder zur Sicherung des Elterngeld-Anspruchs (zvE unter 175.000 €).
Worauf es ankommt
Die Vorauszahlung lohnt vor allem, wenn dein Steuersatz hoch ist – und sie muss rechtzeitig vor dem Jahresende beantragt werden. Kein Dauerläufer, sondern ein gezielter Schachzug.
Profi-Tipp: In einem guten Einkommensjahr die PKV-Vorauszahlung prüfen: senkt die Steuer, sichert ggf.
das Elterngeld – und bringt oft noch Skonto (bis ~4 %) auf den vorausgezahlten Beitrag. Ich rechne es dir durch.
Kein Verkauf, nur KlarheitIch rechne, wie viel dir eine Beitragsvorauszahlung bringt – sauber, in Abstimmung mit deinem Steuerberater. Kostenlos und unverbindlich.
Unverbindliche Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. %
Hol dir Klarheit, oder lade die passende Unterlage herunter.