Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft: Juli 2026
Ergeben die Gesundheitsfragen ein erhöhtes Risiko, gleicht ein Zuschlag die erwarteten Mehrkosten aus – damit dein Vertrag trotz Vorerkrankung überhaupt möglich wird. So bleibt das Versichertenkollektiv stabil (Äquivalenzprinzip). prozentual · z.
B. +10 % oder fest · z. B. +30 € in der GKV gibt es das nicht Wie hoch fällt er aus?
Beispiel Beitrag 400 € · +10–20 % +40–80 € pro Monat – das sind +480 bis +960 € im Jahr. Schilddrüsenunterfunktion 25–60 € Heuschnupfen 0–40 € Bluthochdruck 45–150 € Asthma bronchiale 60–250 € Praxiswerte je nach Versicherer und Ausprägung – exemplarisch, keine Zusage.
Gilt er für immer?
Der Zuschlag hängt an der konkreten Vorerkrankung. Wird sie dauerhaft bedeutungslos, ist eine Herabsetzung möglich – § 41 VVG (Herabsetzung der Prämie) , ab Zugang deines Verlangens. 1 · Bitten Schriftlich um Überprüfung und Reduzierung bitten – kurz begründen.
2 · Nachweisen Attest „beschwerdefrei/ausgeheilt", Verlauf, beendete Medikation beilegen. 3 · Bestätigen Bestätigen lassen, ab wann der Zuschlag entfällt oder sinkt.
Worauf es ankommtEin Zuschlag wird bei Vertragsbeginn kalkuliert – wer später krank wird, bekommt keinen nachträglichen Zuschlag. Eine erneute Prüfung droht nur beim Wechsel in einen höherwertigen Tarif.
Profi-Tipp: Nie blind beantragen. Eine anonyme Risikovoranfrage zeigt vorab, wie Versicherer dein Gesundheitsbild einstufen – ohne dass eine Ablehnung aktenkundig wird.
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