Familie & Spezial · Stand 2026

Elternzeit in der PKV

Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft: Juli 2026

Kurz erklärt: In der PKV läuft der Beitrag während der Elternzeit weiter, und in der unbezahlten Elternzeit fällt zusätzlich der Arbeitgeberzuschuss weg. Drei Stellschrauben federn das ab: vorausschauend zahlen, Bausteine ruhend stellen und das Kind rechtzeitig nachversichern.

Keine beitragsfreie Pause.

GKV beitragsfrei In der Elternzeit oft beitragsfrei über die Familienversicherung mitversichert. PKV Beitrag läuft weiter Voller Beitrag bleibt – und in der unbezahlten Elternzeit entfällt der Arbeitgeberzuschuss.

Drei Stellschrauben

So federst du es ab.

01 Vorausschauend zahlen In einem starken Jahr Beiträge vorauszahlen – die Elternzeit ist dann schon abgedeckt (+ Steuer- & Skonto-Vorteil). 02 Bausteine anpassen Krankentagegeld u. Ä. für die Elternzeit ruhend stellen – senkt den Beitrag in der Auszeit.

03 Baby nachversichern Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung – Antrag rechtzeitig (meist binnen 2 Monaten) stellen.

Worauf es ankommt

Früh planen – keine Überraschung.

Mit Vorauszahlung und ruhenden Bausteinen ist die Elternzeit gut finanzierbar – und die Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung will rechtzeitig beantragt sein.

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