Für Steuerberater · Stand 2026

Private Krankenversicherung für Steuerberater

Du rechnest beruflich für andere, hier rechne ich einmal für dich. Als Steuerberater hast du beim Thema PKV besonders gute Karten: beim Zugang und bei der steuerlichen Gestaltung.

Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft: Juli 2026

Kurz beantwortet: Als selbstständiger Steuerberater bist du Freiberufler und kannst unabhängig vom Einkommen in die PKV. Als angestellter Steuerberater gilt die JAEG: 77.400 €/Jahr (2026). Und weil du die steuerliche Seite ohnehin verstehst: Der Basisbeitrag ist als Sonderausgabe voll absetzbar.

Selbstständig oder angestellt, zwei Wege in die PKV

Führst du eine eigene Kanzlei oder bist Partner, bist du freiberuflich tätig und damit versicherungsfrei, die PKV steht dir jederzeit offen, egal wie viel du verdienst. Als angestellter Steuerberater (etwa in einer Sozietät oder im Konzern) brauchst du ein regelmäßiges Jahresbrutto über der Versicherungspflichtgrenze: 77.400 € für 2026, für einen Wechsel zum 1.1.2027 zusätzlich rund 84.600 € (§ 6 Abs. 4 SGB V). Mit üblichen StB-Gehältern plus Boni ist diese Schwelle oft schneller erreicht, als viele denken, dann zahlt der Arbeitgeber bis zu 508,59 €/Monat (2026) zum PKV-Beitrag dazu.

Versorgungswerk und PKV: eine konsistente Strategie

Als Steuerberater bist du Pflichtmitglied im berufsständischen Versorgungswerk und lässt dich als Angestellter meist von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien. Wichtig zu wissen: Die Befreiung betrifft nur die Rente, nicht die Krankenversicherung, für die PKV gelten die oben genannten Regeln. Aber strategisch passt beides zusammen: Wer seine Altersversorgung ohnehin eigenverantwortlich über das Versorgungswerk organisiert, denkt bei der Krankenversicherung oft genauso: Leistung und Beitrag selbst gestalten statt am Umlagesystem hängen.

Die steuerliche Seite, dein Heimspiel

Du weißt es besser als jeder Mandant: Der PKV-Beitragsanteil für Basisleistungen ist als Sonderausgabe in voller Höhe absetzbar (§ 10 EStG), anders als viele andere Vorsorgeaufwendungen. Richtig interessant wird der Vorauszahlungs-Hebel: Beiträge für kommende Jahre kannst du in ein einkommensstarkes Jahr vorziehen und den Sonderausgabenabzug dorthin verlagern, wo dein Grenzsteuersatz am höchsten ist. Wie das konkret funktioniert, liest du hier: Steuern senken mit PKV-Vorauszahlung.

Ehrlich gesagt: ohne Krankentagegeld geht es nicht

Als Kanzleiinhaber bist du der Umsatzträger. Fällst du länger aus, laufen Miete, Personal, Kammerbeitrag und Software weiter, nur die Erlöse nicht. Ein sauber dimensioniertes Krankentagegeld ist deshalb kein Extra, sondern Pflichtbaustein, bemessen an Gewinn plus laufenden Kanzleikosten. Und drei Punkte solltest du vor dem Wechsel nüchtern prüfen:

  • Beitragsverlauf im Alter, mit Alterungsrückstellungen und Entlastungstarif planbar, aber nur, wenn du den Verlauf von Anfang an kennst.
  • Familie, jedes Familienmitglied ist in der PKV eigenständig versichert; eine beitragsfreie Familienversicherung wie in der GKV gibt es nicht.
  • Rückkehr in die GKV, ab 55 nahezu ausgeschlossen (§ 6 Abs. 3a SGB V). Die Entscheidung sollte langfristig tragen.
Profi-Tipp

Rechne den PKV-Beitrag nach Steuern: voller Sonderausgabenabzug des Basisbeitrags plus gezielte Vorauszahlung in Spitzenjahren. Der effektive Nettobeitrag liegt bei hohem Grenzsteuersatz deutlich unter dem Tarifbeitrag, dieser Vergleich gehört in jede seriöse Entscheidung.

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