Ob eigene Kanzlei, Partnerschaft oder Syndikusposition im Unternehmen, als Anwältin oder Anwalt gehörst du zu den Berufsgruppen mit den klarsten Wegen in die PKV. Welcher Weg deiner ist, hängt allein an deinem Status.
Von Goran Ovčar, Versicherungsfachmann (BWV) · zuletzt geprüft: Juli 2026
Wer als Anwalt selbstständig arbeitet, in eigener Kanzlei, als Partner einer Sozietät oder Gesellschafter einer Berufsausübungsgesellschaft, ist Freiberufler und damit versicherungsfrei. Die JAEG spielt keine Rolle: Der Weg in die PKV steht dir jederzeit offen, unabhängig davon, ob die Kanzlei gerade im Aufbau ist oder siebenstellig umsatzt. Der Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter, Gesundheit und Tarif, nicht nach deinen Einkünften. Zum Vergleich: Als freiwillig GKV-Versicherter würdest du mit anwaltstypischen Einkommen schnell den GKV-Höchstbeitrag von rund 1.226 €/Monat inkl. Pflege (2026) zahlen, komplett aus eigener Tasche.
Als angestellter Anwalt in einer Kanzlei oder als Syndikusrechtsanwalt in der Rechtsabteilung eines Unternehmens giltst du sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer. Für dich gilt: PKV-Zugang ab einem regelmäßigen Jahresbrutto über der JAEG von 77.400 € (2026), also 6.450 € brutto monatlich. Bei den Einstiegsgehältern vieler Großkanzleien ist diese Grenze vom ersten Tag an überschritten, dann bist du nach § 6 Abs. 4 SGB V sofort versicherungsfrei und musst nicht aufs Jahresende warten. Es zählen Grundgehalt und vertraglich fest zugesagte Bezüge; einmalige, nicht garantierte Boni bleiben außen vor.
Auch als Anwalt bist du über die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung Mitglied im anwaltlichen Versorgungswerk. Wichtig: Das betrifft ausschließlich deine Altersvorsorge. Am Krankenversicherungs-Status ändert das Versorgungswerk nichts, angestellte Anwälte und Syndizi bleiben bis zur JAEG GKV-pflichtig, Selbstständige sind frei. Wer aus der Versorgungswerks-Mitgliedschaft einen KV-Sonderstatus ableitet, sitzt einem verbreiteten Irrtum auf.
Anwaltliche Karrieren haben eine Eigenschaft, die der PKV entgegenkommt: Die Einkommen sind auf mittlere Sicht gut planbar und tendenziell steigend. Ein PKV-Beitrag, der nicht am Einkommen hängt, wird damit über die Jahre relativ günstiger, während der GKV-Beitrag mit jedem Gehaltssprung bis zur Beitragsbemessungsgrenze mitwächst. Als Angestellter trägt dein Arbeitgeber zudem bis zu 613,22 €/Monat Zuschuss (2026). Ehrlich bleibt aber auch hier dreierlei zu bedenken:
Steht der Sprung vom Associate in die Partnerschaft an? Kläre den PKV-Einstieg vor dem Statuswechsel: Als Angestellter über der JAEG kommst du oft schon hinein und nimmst gesicherte Konditionen mit in die Selbstständigkeit, statt Partnerwerdung, Einkommensumstellung und Gesundheitsprüfung in dasselbe Jahr zu legen.
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