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Was ist eine Sitzwache?
Eine Sitzwache hält sich an der Seite von Patient:innen auf, um deren Sicherheit zu gewährleisten und im Notfall das Pflegepersonal zu alarmieren. Medizinische Aufgaben übernimmt sie nicht.
Die kurze Definition
Der Begriff Sitzwache beschreibt eine Person, die sich an der Seite von Patient:innen aufhält, um deren Sicherheit zu gewährleisten und im Notfall das Pflegepersonal zu alarmieren. Obwohl eine Sitzwache keine medizinischen Aufgaben ausführt, spielt sie eine wichtige Rolle bei der Überwachung.
Der entscheidende Punkt: Es handelt sich um einen Beobachtungsauftrag, nicht um Pflege. Diese Unterscheidung ist keine Formsache, sondern der Kern der Tätigkeit.
Wann eine Sitzwache angefordert wird
Stationen fordern eine Sitzwache typischerweise dann an, wenn eine Patientin oder ein Patient nicht allein bleiben sollte, das Stammteam diese durchgehende Anwesenheit aber nicht leisten kann. Besonders häufig ist das bei
- Verwirrtheit
- Demenz
- psychischen Erkrankungen
- Delir
Der Bedarf entsteht meist kurzfristig und oft für die Nacht. Genau dafür ist das Modell gebaut: Die meisten Buchungen kommen am Vormittag für denselben Tag.
Was im Dienst passiert
Die Hauptaufgabe ist, die Patientin oder den Patienten zu bewachen und zur Seite zu stehen. Konkret gehört dazu:
Das gehört zum Dienst
- Sichtkontakt zu den Patient:innen halten
- Mit ihnen kommunizieren, sie gegebenenfalls beruhigen
- Etwas zu trinken oder zu essen reichen, wenn es möglich ist
- Beim Umdrehen im Bett und beim Aufstehen helfen
- Im Zimmer oder am Gang mitgehen, auch zur Toilette
- Dem Pflegepersonal bei Bedarf und unter dessen Aufsicht helfende Hände sein
- Im Notfall sofort das Pflegepersonal alarmieren
Das ist ausdrücklich untersagt
- Medikamente verabreichen
- Infusionen an- oder abstecken
- Pflegerische Handlungen setzen
- Technische Geräte bedienen
- Freie Betten benutzen
- Während des Dienstes einschlafen
- Fotos von Patient:innen machen
Wo die Grenze verläuft
Die Tätigkeit einer Sitzwache muss von der Gesundheitsberufstätigkeit abgegrenzt werden. Es bestehen klare Unterschiede zum medizinischen Fachpersonal. Eine Sitzwache ist keine Pflegekraft im Dienst und darf auch dann keine pflegerischen Handlungen setzen, wenn sie privat dafür ausgebildet ist.
Für Einrichtungen heißt das: Eine Sitzwache ersetzt keine Pflegeperson, sie entlastet sie. Brauchen Sie eine Kraft, die pflegerisch tätig wird, ist die Pflegeassistenz oder eine DGKP das Richtige. Der direkte Vergleich zeigt die Unterschiede nebeneinander.
Wer als Sitzwache arbeiten kann
Gesucht werden Menschen mit pflegerischem oder medizinischem Hintergrund: Studierende der Medizin oder Pflege, diplomiertes Personal, Pflegeassistenz, Wiedereinsteiger:innen und Pflegekräfte in Pension. Spezielle medizinische Kenntnisse sind nicht notwendig, im Vordergrund steht der menschliche Umgang mit den Patient:innen.
Bei Curawel ist jede Sitzwache angestellt, nicht selbstständig. Vor der Freischaltung gibt es ein persönliches Gespräch. So läuft eine Bewerbung ab.
Wie eine Sitzwache gebucht wird
Die Station meldet den Dienst online: Fallnummer statt Patientenname, anfordernde DGKP, Beginn und Ende. Im Hinweisfeld gehört alles hinein, was für den Dienst wichtig ist, etwa eine Infektion wie COVID oder MRSA. Ein Dienst ist auf maximal zwölf Stunden ausgelegt, für mehrere Tage wird pro Tag ein Dienst gebucht.
Nach der verbindlichen Buchung startet die Suche. Am Ende bestätigen Station und Mitarbeiter:in den Dienst gemeinsam in exaPool, daraus entsteht die Abrechnung. Der ganze Ablauf im Detail.
Ein Dienst ist offen. Machen wir ihn zu.
Für Einrichtungen, die verlässlich besetzen wollen. Für Menschen, die flexibel arbeiten wollen.