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Sitzwache bei Delir
Ein Delir entsteht oft plötzlich und verschärft sich häufig in der Nacht. Genau dann ist der Dienstplan am dünnsten. Das ist der Grund, warum diese Buchungen so kurzfristig hereinkommen.
Der Bedarf entsteht kurzfristig
Anders als bei einer geplanten Betreuung lässt sich der Bedarf bei einem Delir kaum vorausplanen. Ein Zustand kippt im Lauf eines Tages, und die Station braucht für die kommende Nacht jemanden, der im Zimmer bleibt. Genau darauf ist unser Modell ausgelegt: Die meisten Buchungen kommen am Vormittag für denselben Tag, mit weniger als zwölf Stunden Vorlauf.
Über alle Buchungen hinweg, kurzfristige eingerechnet, liegt der Erfüllungsgrad bei 98 %. Auch nach 19:00 nehmen wir Buchungen an und bemühen uns um eine Besetzung, da ist die Quote allerdings niedriger. Wer früher meldet, bekommt verlässlicher jemanden.
Warum durchgehende Anwesenheit zählt
Der Auftrag einer Sitzwache ist Beobachtung. Weil dauerhaft eine geprüfte Person im Zimmer ist, fallen Veränderungen im Zustand früher auf und können früher behandelt werden. Die Sitzwache trifft dabei keine Einschätzung und setzt keine Maßnahme, sie alarmiert das Pflegepersonal.
Die zwölf Stunden und der Tageswechsel
Ein Dienst ist auf maximal zwölf Stunden ausgelegt. Soll eine Betreuung über mehrere Tage laufen, wird für jeden Tag ein eigener Dienst gebucht. Das klingt umständlich, hat aber einen Grund: So bleibt jeder Dienst innerhalb der arbeitsrechtlichen Grenzen und jede Schicht wird sauber bestätigt und abgerechnet.
Was ins Hinweisfeld gehört
Alles, was der Sitzwache hilft, vorbereitet in den Dienst zu gehen. Bei einem Delir sind das etwa Hinweise zu Unruhe, zur Sturzgefahr, zu Zugängen, die nicht entfernt werden dürfen, und selbstverständlich zu einer Infektion wie COVID oder MRSA. Statt des Namens wird die Fallnummer erfasst.
Was die Sitzwache dabei nicht tut
Eine Sitzwache stellt keine Diagnose und beurteilt keinen Zustand. Sie beobachtet und meldet, was sie sieht. Sie verabreicht keine Medikamente, steckt keine Infusionen an oder ab, bedient keine technischen Geräte und setzt keine pflegerischen Handlungen. Das gilt auch dann, wenn die Person privat eine pflegerische Ausbildung hat.
Für die Station heißt das: Die Sitzwache ist eine zusätzliche Anwesenheit, keine zusätzliche Fachkraft. Die vollständige Abgrenzung steht im Grundlagenbeitrag.
Wenn es doch eine Pflegekraft braucht
Wenn es doch eine Pflegekraft braucht
Sobald pflegerische Handlungen nötig sind, ist die Sitzwache die falsche Kraft. Dann besetzen wir Ihnen eine Pflegeassistenz, eine Pflegefachassistenz oder eine DGKP.
Ein Dienst ist offen. Machen wir ihn zu.
Für Einrichtungen, die verlässlich besetzen wollen. Für Menschen, die flexibel arbeiten wollen.