Für Einrichtungen
Was es kostet.
Abgerechnet werden ausschließlich die geleisteten Stunden. Es gibt keinen Grundpreis, keine monatliche Gebühr und keine Mindestabnahme.
Woraus sich der Stundensatz zusammensetzt
Aus dem Entgelt der überlassenen Kraft und allem, was als Arbeitgeber daran hängt: Sozialversicherung, Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Verwaltung. Der Satz hängt von der Qualifikation ab, vom Zeitpunkt des Dienstes und vom anwendbaren Tarifvertrag.
Warum hier keine Preisliste steht
Weil ein Stundensatz ohne Qualifikation, Region und Zeitraum eine Zahl ohne Aussage ist. Sagen Sie uns, was Sie brauchen, dann bekommen Sie einen Satz, der hält.
Was Sie nicht zahlen
- Keine Einrichtungs- oder Anschlussgebühr
- Keine Kosten für Zeiten ohne Einsatz
- Keine Kosten für Krankenstand oder Urlaub der überlassenen Kraft
- Keine Kosten für die Nutzung der Plattform
Was Sie im Vergleich sparen
Der Stundensatz einer Überlassung liegt über dem, was Sie eigenem Personal zahlen. Dafür entfallen Ausschreibung, Auswahl, Einstellung, Abrechnung und das Risiko, dass die Stelle drei Monate leer bleibt. Ob sich das rechnet, hängt vom Zeitraum ab, und diese Rechnung machen wir mit Ihnen ehrlich.
Ein Dienst ist offen. Machen wir ihn zu.
Für Einrichtungen, die verlässlich besetzen wollen. Für Menschen, die flexibel arbeiten wollen.