Häufige Fragen
Was uns am häufigsten gefragt wird.
Wer ist der Arbeitgeber der überlassenen Kraft?
Wir. Die Pflegekraft hat ihren Arbeitsvertrag mit uns, ist über uns bei der Krankenkasse angemeldet und wird von uns bezahlt. Sie schließen mit uns einen Überlassungsvertrag.
Wer weist die Kraft im Einsatz an?
Ihr Haus. Die überlassene Kraft arbeitet nach Ihren fachlichen Anweisungen, innerhalb ihres Berufsbildes. Die Einweisung vor Ort liegt ebenfalls bei Ihnen.
Wie schnell können Sie besetzen?
Das hängt von Qualifikation, Region und Vorlauf ab. Eine Sitzwache ist in aller Regel schneller zu besetzen als eine Fachkraft für den Operationsbereich. Rufen Sie an, dann sagen wir Ihnen ehrlich, was in Ihrem Zeitraum machbar ist.
Was kostet das?
Abgerechnet werden ausschließlich die geleisteten Stunden. Kein Grundpreis, keine monatliche Gebühr, keine Mindestabnahme. Der Stundensatz hängt von Qualifikation, Zeitpunkt und anwendbarem Tarifvertrag ab.
Was darf eine Sitzwache nicht machen?
Keine Medikamente verabreichen, keine Infusionen an- oder abstecken, keine pflegerischen Handlungen setzen, keine medizinischen Geräte bedienen. Die Sitzwache beobachtet und alarmiert.
Können wir eine überlassene Kraft fest übernehmen?
Ja, das ist bei der Langzeitüberlassung der häufigste Ausgang. Wie und ab wann die Übernahme kostenfrei ist, klären wir vorher und schreiben es in den Vertrag.
Ist das nicht einfach Zeitarbeit?
Rechtlich ist die Überlassung von Personal Arbeitnehmerüberlassung, ja. Der Unterschied liegt darin, wie damit umgegangen wird: bei uns sind die Leute fest angestellt, sehen die Bezahlung vor dem Dienst und entscheiden selbst, welche Dienste sie nehmen. Der schlechte Ruf der Branche kommt von Anbietern, die genau das nicht tun.
Wer kann sich als Pflegekraft bewerben?
Alle mit abgeschlossener Ausbildung in einem Pflege- oder Gesundheitsberuf und der Erlaubnis, in Deutschland in diesem Beruf zu arbeiten. Für Sitzwachen genügt ein pflegerischer oder medizinischer Hintergrund, auch im Studium oder im Ruhestand.
Muss ich eine Mindestanzahl an Diensten leisten?
Nein. Es gibt keine Mindestanzahl. Wie viel du arbeitest, entscheidest du.
Ein Dienst ist offen. Machen wir ihn zu.
Für Einrichtungen, die verlässlich besetzen wollen. Für Menschen, die flexibel arbeiten wollen.